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Mit dem Beschluss des Landgericht Berlin vom 08.März 2011 zum Geschäftszeichen 27 O 89/11 wurde uns im einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt, einige der zuvor auf unserer Seite ausgeführten Äußerungen/Erkenntnisse/Sachverhalte vorläufig zu wiederholen. Wir sind bei den Beteiligten auf der Verkäuferseite nicht beliebt, um dies einmal gelinde auszudrücken. Selbstverständlich müssen und werden wir uns an die Auflagen des Gerichts halten.
Wir können unsere Behauptungen beweisen und werden deshalb die Immoratio GmbH in ein Klageverfahren zwingen.
„Menschen für Menschen“, so schreibt Dr. Thomas Werner, geschäftsführender Gesellschafter der Immoratio.
Die Firma Immoratio GmbH aus 10245 Berlin, Stralauer Allee 2b wurde im April 2004 gegründet. Geschäftsführer, geschäftsführender Gesellschafter ist Dr. Thomas Werner.
Kürzlich haben sich Anleger bei uns gemeldet, die uns über die Vertriebsmethoden der Immoratio GmbH informierten.
Wir halten die Methoden der Immoratio für unseriös. Die Kundenanbahnung erfolgt regelmäßig ...
............................( und der weitere Text wurde uns vorläufig untersagt. Deshalb die Lücke..) .............................................................................................................................
Erst im Rahmen dieser Analyse könne geprüft werden, ob sich der Interessierte in den Kreis der glücklichen Steuersparer einreihen könne.
Bei dem daran anschließenden Besuch im Büro wird dann erklärt, der Erwerb einer Immobilie sei der optimale Weg zum Steuernsparen. Zum Erwerb der Immobilie brauche man kein eigenes Kapital. Das Ganze rechne sich trotz der Fremdfinanzierung durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von allein. Lediglich eine kleine Zuzahlung sei zu erwarten. Später, nach Ablauf der steuerlichen Förderung, könne man das Objek tmit Gewinn verkaufen.
Damit dem Interessenten das Geschäft nicht ein anderer wegschnappt, muss nun schnell ein Termin beim Notar gemacht werden. Es soll dort ja nur ein Angebot abgegeben werden. Alles geht ganz schnell. Die Anleger fühlen sich regelmäßig überrumpelt. Auch von der Vielzahl der Unterschriften, die sie leisten müssen (alles nur Formalitäten). Den Betroffenen wird nicht klar, dass sie Eigentümer einer Eigentumswohnung werden würden.
Tatsächlich jedoch erwirbt der Anleger eine Eigentumswohnung. Die versprochene geringe Zuzahlung fällt häufig höher aus. Schwierigkeiten wird der Anleger spätestens dann bekommen, wenn er die Wohnung wieder weiterverkaufen will. Es wird nicht funktionieren. Der von ihm gezahlte Kaufpreis wird beim Weiterverkauf nicht annähernd zu erzielen sein. Selbst wenn er sich auf einen herben Verlust einließe, würde die finanzierende Bank dem Verkauf, einer Löschungsbewilligung nur zustimmen, wenn er das Darlehen vollständig zurückzahlen würde. Kann er das nicht, sitzt der Anleger in der Falle. Der Verkauf ist praktisch nicht möglich. Er wird bei einer regelmäßigen Darlehenslaufzeit von 30 Jahren monatlich draufzahlen. Kein Erwerber hatte zuvor jemals mit Vertretern der Bank verhandelt.
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Das aus unserer Sicht völlig unsinnige Geschäft wäre wohl kaum zustande gekommen, wenn der Anleger wahrheitsgemäß und vollständig über all diese für ihn wichtigen Aspekte aufgeklärt worden wäre. Dazu ist ein Anlageberater jedoch verpflichtet.
Verstößt der Anlageberater gegen diese Verpflichtung, haften er aber auch der Verkäufer dem Käufer auf Schadensersatz. Der Käufer wird so gestellt, als er hätte er die Wohnung nie gekauft.
Sehen Sie dazu unseren Infomationsfilm
Keiner von ihnen wollte jemals eine Eigentumswohnung erwerben. Alle wollten lediglich Steuern sparen und wer will das nicht?. Wären sie richtig beraten worden, hätte keiner von ihnen jemals gekauft.
Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns an oder vereinbaren sie gleich einen Termin mit unserem Vorstandsmitglied Jürgen Blache. Er wird im Büro der SGK für Sie da sein.
P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.
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