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Stand: 14.04.2008
DID, das bedeutet entweder Deutscher Informations Dienst oder Direkt Invest Deutschland. Und beides heißt nichts Gutes.
Nachdem der UVBD auch durch die äußerst kritische Medienerstattung liquidiert wurde, hat Andreas Schrobback aus Berlin den Namen gewechselt.
Zunächst hat er in der Wöhlerstraße in Hannover den Deutschen Informationsdienst aufgemacht, der schon keine eigene Website mehr hatte, sondern nur noch unter www.vis-ion.eu zu finden war.
Nachdem auch dieser Name bereits in kurzer Zeit durch die berüchtigten Geschäftspraktiken verschlissen war, nennt er das Unternehmen jetzt Direkt Invest Deutschland.
Hier wird nun auf eine Internetpräsenz gänzlich verzichtet, denn sonst könnte man ja wieder von den Anlegerschützern ausfindig gemacht werden. Aber wir bekommen unsere Informationen auch so.
Mit der ständigen Umbenennung ändert sich die Akquisitionsmethode nicht. Nach wie vor haben wir den gesetzlich verbotenen "kalten Anruf" zur Steuerpolitik. Unter wahrscheinlich neutralem Gewandt wird der Kunde gefragt, ob er denn die Steuerpolitik für gerecht hält und ob er wissen möchte, inwieweit ihm die Möglichkeiten der Vermögensoptimierung durch Steuernsparen interessieren.
Es folgt der Hausbesuch und anschließend beim Besuch im Büro wird dann der potentielle Interessent überzeugt, dass er eine steuerbegünstigte Immobilie ohne Eigenkapital erwerben könne, die sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen praktisch von alleine rechnen. Später werde man dann die Wohnung mit großem Gewinn verkaufen.
Dass dieses alles nicht funktionieren wird, und dass die laufenden Belastungen höher als prognostiziert sind, stellt dann der Anleger bald fest.
Ein Anlageberater ist verpflichtet, den Anleger vollständig und wahrheitsgemäß über alle für ihn wichtigen Aspekte aufzuklären. Tut er dieses nicht, haftet auch der Verkäufer der Immobilien für den aus dieser Falschberatung entstehenden Schaden. Er muss den Käufer so stellen, als hätte dieser den Kaufvertrag und den Darlehensvertrag nie abgeschlossen.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wir wollen helfen. Nutzen Sie unseren Service.
P.S.: Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.
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