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Stand: 04.04.2011
Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2011 die Prime Estate auf Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass die Prime Estate, vertreten durch ihren Geschäftsführer Andreas Schrobback, den Käufer einer Eigentumswohnung in Berlin, falsch beraten hatte. Daraus ergibt sich für den geschädigten Erwerber der Wohnung der Anspruch, so gestellt zu werden, als hätte er die Wohnung in Berlin Spandau nie erworben.
Die Prime Estate und ihr Macher Andreas Schrobback ist uns seit fast 10 Jahren bekannt. Neben der Prime Estate hat Schrobback immer wieder neue Ableger initiiert, die unter dem Namen UVBD oder DAP durch fragwürdige Beratungen aufgefallen sind.
Den Anlegern wurde regelmäßig erklärt, der Erwerb würde sich durch die steuerlichen Vergünstigungen und die Mieteinnahmen fast von alleine tragen. Nach 10 Jahren werde man die Wohnung mit Gewinn wieder verkaufen können. Notfalls ging es aber auch schon nach zwei Jahren. Diese Aussagen sind haltlos. Im Weiterverkauf lässt sich regelmäßig nur ein Bruchteil des vom Käufer gezahlten Kaufpreises erlösen. Da der Erwerber meist nicht in der Lage ist, den noch offenen Restkredit abzulösen, ist auf lange Zeit an die Immobilie gebunden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |